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Pflanzenschutzmittel Atonik: Ertragssteigerung; Verbesserung der Fruchtqualität; Verbesserung der Blütenfrosthärte in Birne (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

00A070-00/02-001

Handelsbezeichnungen:

Atonik

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 09.04.2019 bis: 31.10.2026

Einsatzgebiet:

Obstbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Wachstumsregler

Wirkstoffe:

Natrium-5-nitroguaiacolat; Natrium-o-nitrophenolat; Natrium-p-nitrophenolat

Zulassungsinhaber:

Asahi Chemical Europe s.r.o.

Vertrieb:

Kultur:

Birne

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Ertragssteigerung; Verbesserung der Fruchtqualität; Verbesserung der Blütenfrosthärte

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Bedarf

Stadium Kultur/Objekt: von: Blütenknospen werden sichtbar bis: etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht 
Wartezeit: Freiland: Birne: 7 Tage

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur/Vegetation: 4
Abstand: von 7 Tag(e)
Aufwand: 0.2 l/ha und je m Kronenhöhe in 170 - 170 l/ha und je m Kronenhöhe
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 0,6 l/ha 

Anwendungsbestimmungen

SF275-EEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. 
VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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