Freitag, 02.06.2023 | 20:17:02
Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Pflanzenschutzmittel GOBBI GIB 4 LG: Förderung des Fruchtansatzes in Birne (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


 PSM-Suche Neuzulassungen Verlängerungen Abgelaufene Mittel
Ablauffristen Aufbrauchfristen Parallelimporte Zulassungsinhaber

Details

Dokumente Anbieter + Preise Kommentare

Anwendungsnummer:

008419-00/00-002

Handelsbezeichnungen:

GOBBI GIB 4 LG

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 01.11.2019 bis: 31.08.2023

Einsatzgebiet:

Obstbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Wachstumsregler

Wirkstoffe:

Gibberellinsäure

Zulassungsinhaber:

L. Gobbi S.R.L.

Vertrieb:

L. Gobbi S.R.L.

Kultur:

Birne

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Förderung des Fruchtansatzes

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: ab Beginn der Blüte

bis zum Ende der Blüte

Stadium Kultur/Objekt: von: Etwa 20 % der Blüten geöffnet bis: Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen 
Wartezeit: Freiland: Birne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 100 ml/ha und je m Kronenhöhe in 333 - 333 l/ha und je m Kronenhöhe
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH962: In der Gebrauchsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass nach einer Behandlung mit Gibberellinen eine Förderung des Triebwachstums und eine Verminderung der Blütenanzahl im auf die Behandlung folgenden Jahr nicht auszuschließen ist.
WH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1879 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2023-06-01 10:18:27


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.