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Pflanzenschutzmittel Goltix Gold gegen: Einjähriges Rispengras; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut; ausgenommen: Knöterich-Arten in Bohnenkraut (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

006470-00/02-010

Handelsbezeichnungen:

Goltix Gold

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 08.06.2009 bis: 31.08.2026

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Metamitron

Zulassungsinhaber:

ADAMA Deutschland GmbH

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Bohnenkraut
(Nutzung als frisches Kraut) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Einjähriges Rispengras; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut; ausgenommen: Knöterich-Arten

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: bis: Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab 
Anwendungszeitpunkt: vor dem Auflaufen (1. Behandlung)

nach dem Auflaufen (2. Behandlung)

nach dem Auflaufen (3. Behandlung)

Stadium Kultur/Objekt: bis: 30 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht. 3-Knoten-Stadium 
Wartezeit: Freiland: Bohnenkraut: 40 Tage

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur/Vegetation: 3
Abstand: von 6 von 14 Tag(e)
Aufwand: Zeitpunkt 1:: 1.5 l/ha in 200 - 400 l/ha
Zeitpunkt 2:: 1.5 l/ha in 200 - 400 l/ha
Zeitpunkt 3:: 1.5 l/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Nach Gebrauch ... gründlich waschen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (3 Behandlungen) 

Anwendungsbestimmungen

NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. 

Auflagen

NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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