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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Butisan Kombi (006288-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Butisan Kombi

Zulassungsnummer: 006288-00

Zulassung:

19.06.2009 bis 31.12.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2023-11 19.06.2009 31.12.2024
2022-11 19.06.2009 31.12.2023
2021-11 19.06.2009 31.12.2022
2020-12 19.06.2009 31.12.2021
2020-1 19.06.2009 31.12.2020
2014-3 19.06.2009 31.12.2019
Versuchsbezeichnung: BAS-76900-H-0-EC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Metazachlor Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 200 g/l 
Dimethenamid-P Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 200 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Gesundheitsschädlich 
Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Kann vermutlich Krebs erzeugen
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: BASF SE
Vertrieb: keine Angaben
Parallelimport gültig: 006288-00/006: Handelsname: AGRO MEZA KOMBI Importeur: C.P.C. Crop Protection Company S.A. 
Bescheid vom 07.08.2015 gültig bis 31.12.2024 

006288-00/014: Handelsname: AGRO MEZA KOMBI Importeur: C.P.C. Crop Protection Company S.A. 
Bescheid vom 08.11.2023 gültig bis 31.12.2024 

006288-00/013: Handelsname: Butisan Duo 
Bescheid vom 29.08.2023 gültig bis 31.12.2024 

006288-00/012: Handelsname: Butisan Duo 400 EC 
Bescheid vom 15.09.2022 gültig bis 31.12.2024 

006288-00/010: Handelsname: Butisan Duo 400 SC Importeur: ALOA Handels GmbH 
Bescheid vom 02.05.2022 gültig bis 31.12.2024 

006288-00/005: Handelsname: FARO Kombi Importeur: Sparta Research Ltd. 
Bescheid vom 03.02.2015 gültig bis 31.12.2024 

006288-00/008: Handelsname: FARO Kombi Importeur: Sparta Research Ltd. 
Bescheid vom 07.03.2019 gültig bis 31.12.2024 

006288-00/009: Handelsname: Springbok Importeur: MENORA GmbH 
Bescheid vom 06.07.2020 gültig bis 31.12.2024 

006288-00/011: Handelsname: Springbok 
Bescheid vom 15.09.2022 gültig bis 31.12.2024 

Parallelimport abgelaufen: 006288-00/004: Handelsname: AGRO MEZA KOMBI Importeur: Cera Chem S.A.R.L. 
Bescheid vom 26.08.2013 gültig bis 31.01.2017 

006288-00/007: Handelsname: Bastion Importeur: **Harvest Agrochemicals Ltd. [HIST.] 
Bescheid vom 19.10.2018 gültig bis 01.09.2020 

006288-00/001: Handelsname: REALCHEMIE METAZACHLOR & DIMETHENAMID-P Importeur: **Realchemie Trading B.V. [Hist.] 
Bescheid vom 25.09.2009 gültig bis 05.03.2018 

006288-00/002: Handelsname: REALCHEMIE METAZACHLOR & DIMETHENAMID-P Importeur: **Realchemie Trading B.V. [Hist.] 
Bescheid vom 22.09.2009 gültig bis 05.03.2018 

006288-00/003: Handelsname: REALCHEMIE METAZACHLOR & DIMETHENAMID-P Importeur: **Realchemie Trading B.V. [Hist.] 
Bescheid vom 23.09.2010 gültig bis 05.03.2018 

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH15 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen 
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken 
R 36 : Reizt die Augen 
R 38 : Reizt die Haut 
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
NG301-1 Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). 
NG346 Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. 
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

NN2001, NW261, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SF245-02, RK050, RX020, RX022, RX036, RX038, RX040, RX043, SK015, SX002, SX013, SX024, SX026, SX035, SX046, SX057, RA005, RA053, SP001, VH389, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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