NB6611 |
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. |
NN400 |
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. |
NW263 |
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. |
SB001 |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB010 |
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
SF247 |
Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden. |
WMI3A |
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A |
WMI6 |
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 6 |
SX035 |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
RK051 |
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
SP001 |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |