NW262 |
Das Mittel ist giftig für Algen. |
NW264 |
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. |
NW265 |
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. |
SB001 |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB110 |
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. |
SF1931 |
Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SF245-01 |
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. |
SS110 |
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS120 |
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2202 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS530 |
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
RK021 |
R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken |
RK050 |
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
RX022 |
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken |
SK012 |
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen |
SX002 |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
SX013 |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
SX024 |
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden |
SX035 |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
SX046 |
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
SX057 |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |