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Mittel: |
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Zulassungsnummer: |
033892-00 |
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Auflagen und Kennzeichnungstexte
SB001 |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB010 |
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
SF150 |
Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten. |
VS004-2 |
Anwendung nur durch die Zulassungsinhaberin oder einer von ihr beauftragten Firma und nur gemäß Gebrauchsanleitung. Im übrigen sind die Verfahrensvorschriften in Anlehnung an die Technischen Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 512 (Begasungen) vom Januar 2007 (zuletzt geändert im November 2008) in der jeweils geltenden Fassung in folgenden Punkten sinngemäß anzuwenden: 5.1 (1 und 2); 5.4.1 (3, erster Satz); 5.4.2 (3); 5.4.4 (7 und 9); 10 (1); 11(1); 13.1(1); 13.2 (1). Arbeitnehmer dürfen in den in 5.4.1 (3, erster Satz) genannten Bereichen nur beschäftigt werden, wenn die Sauerstoffkonzentration zu keiner Zeit unter 17 Vol.-% absinkt. Der Aufenthalt von Personen zu anderen Zwecken, wie z. B. Pause, Wohnen und Schlafen ist hier unzulässig.
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SP001 |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Hinweise
NB663: |
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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