Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Cerone 660 (006285-00)
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
006285-00 |
Zulassung: |
07.04.2008 bis 15.11.2025
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2023-6 |
07.04.2008 |
15.11.2025 |
2021-7 |
07.04.2008 |
31.07.2023 |
2019-7 |
07.04.2008 |
31.07.2021 |
2018-2 |
07.04.2008 |
31.07.2019 |
2014-3 |
07.04.2008 |
31.12.2018 |
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Versuchsbezeichnung: |
BAY-18510-W-0-SL |
Wirkungsbereiche: |
Wachstumsregler Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat |
Wirkstoffe: |
Ethephon Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 660 g/l
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Abpackung: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Ätzend Wirkt ätzend auf die Atemwege. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
Bayer CropScience Deutschland GmbH
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Vertrieb: |
keine Angaben |
Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine |
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 20/21 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 34 : Verursacht Verätzungen |
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
S 27/28: Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben). |
S 1 : Unter Verschluss aufbewahren |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren |
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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Auflagen
NW262, EO005-1, NN291, NW265, SB001, SB005, SE110, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS110-1, SS206, SS2101, SS610, RK003, RK051, RX034, SK015, SK017, SX001, SX002, SX013, SX026, SX045, SP001, VH361 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN130 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. |
NN165 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. |
NN170 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. |
NN1842 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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