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Pflanzenschutzmittel: Auflagen, Kennzeichnungstexte und Hinweise

Auflagen und Kennzeichnungstexte

SF510: Sofern ein Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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