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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Danjiri (005655-60)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Danjiri

Zulassungsnummer: 005655-60

Zulassung:

03.02.2014 bis 28.02.2025 
Stand Zulassung
vom bis
2024-3 03.02.2014 28.02.2025
2023-2 03.02.2014 28.02.2024
2022-3 03.02.2014 28.02.2023
2021-1 03.02.2014 28.02.2022
2019-2 03.02.2014 28.02.2021
2018-4 03.02.2014 28.02.2019
2016-9 03.02.2014 30.04.2018
2014-3 03.02.2014 31.12.2016
Versuchsbezeichnung: 10061-20025-I-1-SG

Wirkungsbereiche:

Insektizid
Formulierung: Wasserlösliches Granulat

Wirkstoffe:

Acetamiprid Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 200 g/kg 
Abpackung: Anzahl:  4 - 40 Menge:  25.00  g 
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Gesundheitsschädlich 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Nisso Chemical Europe GmbH
Vertrieb:
Sumi Agro Ltd.
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMI4A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken 
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

NB6612, EO005-1, EO005-2, NN234, NN265, NN270, NN361, NN3842, NN410, NW263, SB001, SB199, SF245-01, SS206, VV553, RK005, RK050, SX002, SX013, SX035, SX046, SX057, SP001, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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