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Pflanzenschutzmittel Alitis Spezial-Pilzfrei gegen: Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) in Echte Kamille (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

043099-65/03-001

Handelsbezeichnungen:

Alitis Spezial-Pilzfrei

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 30.01.2018 bis: 15.03.2026

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Fosetyl

Zulassungsinhaber:

Bayer CropScience Deutschland GmbH

Vertrieb:

SBM Life Science GmbH

Kultur:

Echte Kamille
(Blatt- und Blütennutzung) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt: von: Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens 
Wartezeit: Freiland: Echte Kamille: 7 Tage

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 10 von 14 Tag(e)
Aufwand: 3 kg/ha in 300 - 600 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Kultur/Objekt: Verwendung als teeähnliches Erzeugnis Kultur/Objekt: Verwendung als Arzneipflanze 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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