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Pflanzenschutzmittel TRAUERMÜCKENFREI ORGANIC gegen: Saugende Insekten; ausgenommen: Wanzen; Beißende Insekten; blattminierende Insekten in Flaschenkürbis; Gurke; Zucchini; Aubergine; Moschus-Kürbis; Garten-Kürbis; Tomate; Riesenkürbis (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

024436-90/00-038

Handelsbezeichnungen:

TRAUERMÜCKENFREI ORGANIC

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 20.05.2022 bis: 31.08.2025

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Azadirachtin

Zulassungsinhaber:

Trifolio-M GmbH

Vertrieb:

Schopf Hygiene

Kultur:

Flaschenkürbis; Gurke; Zucchini; Aubergine; Moschus-Kürbis; Garten-Kürbis; Tomate; Riesenkürbis
(Mit genießbarer Schale) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Saugende Insekten; ausgenommen: Wanzen; Beißende Insekten; blattminierende Insekten

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: Junglarven
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Flaschenkürbis: 3 Tage

Freiland: Aubergine: 3 Tage

Freiland: Moschus-Kürbis: 3 Tage

Freiland: Garten-Kürbis: 3 Tage

Freiland: Tomate: 3 Tage

Freiland: Riesenkürbis: 3 Tage

Freiland: Zucchini: 3 Tage

Freiland: Gurke: 3 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur/Vegetation: 3
Abstand: von 7 von 10 Tag(e)
Aufwand: Pflanzengröße bis 50 cm: 0.2 ml/m² in 60 - 60 ml/m²
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0.25 ml/m² in 80 - 80 ml/m²
Pflanzengröße über 125 cm: 0.3 ml/m² in 100 - 100 ml/m²
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Azadirachtin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: behandeln bis zur sichtbaren Benetzung 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

SS703: Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS610: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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