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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Fluroxane 180 EC (006914-66)


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Handelsbezeichnungen:

Fluroxane 180 EC

Zulassungsnummer: 006914-66

Zulassung:

14.11.2016 bis 31.12.2025 
Stand Zulassung
vom bis
2023-1 14.11.2016 31.12.2025
2016-12 14.11.2016 31.12.2022
Versuchsbezeichnung: HEL-20001-H-0-EC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Fluroxypyr 1-Methyl-heptylester Reingehalt: 259 Grundstruktur: 180 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Gesundheitsschädlich 
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: HELM AG
Vertrieb: HELM AG
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMO Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 
R 66 : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

NW262, NW264, SB001, SB110, SB166, SE110, SF245-01, SS110, SS206, RK051, RX043, RX065, RX066, RX067, SK012, SX002, SX013, SX024, SX035, SX057, SX062, SP001

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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