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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
006914-66 |
Zulassung: |
14.11.2016 bis 31.12.2025
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2023-1 |
14.11.2016 |
31.12.2025 |
2016-12 |
14.11.2016 |
31.12.2022 |
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Versuchsbezeichnung: |
HEL-20001-H-0-EC |
Wirkungsbereiche: |
Herbizid Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) |
Wirkstoffe: |
Fluroxypyr 1-Methyl-heptylester Reingehalt: 259 Grundstruktur: 180 g/l
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Abpackung: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
HELM AG
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Vertrieb: |
HELM AG
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Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMO |
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
R 66 : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. |
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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Auflagen
NW262, NW264, SB001, SB110, SB166, SE110, SF245-01, SS110, SS206, RK051, RX043, RX065, RX066, RX067, SK012, SX002, SX013, SX024, SX035, SX057, SX062, SP001 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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