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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
00A173-00 |
Zulassung: |
14.07.2021 bis 15.08.2025 |
Versuchsbezeichnung: |
SCF-00003-I-0-SC |
Wirkungsbereiche: |
Insektizid Formulierung: Suspensionskonzentrat |
Wirkstoffe: |
Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm HD-1) Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 206.53 g/l Bio: 16700 IU/mg
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Abpackung: |
Anzahl: 1 Menge: 20.00 l Anzahl: 1 Menge: 1000.00 l Anzahl: 1 Menge: 200.00 l
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Gefahrenhinweise: |
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki Stamm ABTS-351 (HD-1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Sicherheitshinweise: |
Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
keine Angaben |
Signalwörter: |
keine Angaben |
Zulassungsinhaber: |
SUMITOMO CHEMICAL
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Vertrieb: |
SUMITOMO CHEMICAL
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Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMI11A |
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11A |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
EUH 208-0098: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH 208-01351: Enthält Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki Stamm ABTS-351 (HD-1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NT141 |
Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 50 L/ha erfolgen. |
NW470 |
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SF1814 |
Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen die behandelte und die unbehandelte Waldfläche und zusätzlich ein Bereich von 10 Metern Abstand zum Waldrand von unbeteiligten Dritten nicht betreten werden. |
SF1951-1 |
Nach Anwendungen des Mittels mit Luftfahrzeugen sind beim Wiederbetreten der behandelten Kulturen 12 Stunden lang ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel, festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) und Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SF1971 |
Das Wiederbetreten von öffentlich zugänglichem, mittels Luftfahrzeugen behandeltem Gelände ist für unbeteiligte Dritte innerhalb von 12 Stunden nach der Ausbringung des Mittels nicht gestattet. |
SF251 |
Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
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Auflagen
EB001-2, NW263, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SF252, SS206, VH650, WH952 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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