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Pflanzenschutzmittel Ratron Gift-Linsen Forst gegen: Feldmaus; Erdmaus; Rötelmaus in Forstpflanzen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

025388-62/00-019

Handelsbezeichnungen:

Ratron Gift-Linsen Forst

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 19.09.2019 bis: 30.04.2025

Einsatzgebiet:

Forst

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Rodentizid

Wirkstoffe:

Zinkphosphid

Zulassungsinhaber:

frunol delicia GmbH

Vertrieb:

frunol delicia GmbH

Kultur:

Forstpflanzen
(Jungpflanzen) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Feldmaus; Erdmaus; Rötelmaus

Anwendungstechnik:

streuen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Bedarf

November bis März

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Forstpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 5 kg/ha 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. 
Enthält Kardamomextrakt. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 5 kg/ha Anwendungstechnik: mit Beutel Anwendungstechnik: Köderverfahren Anwendungstechnik: gezielte Ausbringung auf von den Schadorganismen aufgesuchten Flächen im Kulturpflanzenbestand Anwendungstechnik: bis keine Annahme mehr erfolgt 

Anwendungsbestimmungen

NT649: Keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren. 
NT662: Anwendung nur auf Wiederaufforstungsflächen nach Sturmwürfen, Schneebruch und Waldbrandereignissen, auf Erstaufforstungs- und Umwandlungsflächen sowie auf Kahlschlags- und Naturverjüngungsflächen. 
NT666: Außerhalb von Köderstationen nicht in Häufchen auslegen. 
NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. 
NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. 
NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. 
NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. 
NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. 
NT647: Zur offenen Ausbringung ausschließlich ungeöffnete Folienbeutel verwenden. 

Auflagen

NH950: Für die offene Ausbringung darf das Ködermittel ausschließlich portionsweise verpackt in Folienbeuteln in den Verkehr gebracht werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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