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Pflanzenschutzmittel Ratron Schermaus-Sticks gegen: Schermaus in Forstpflanzen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

025389-00/00-008

Handelsbezeichnungen:

Ratron Schermaus-Sticks

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 09.11.2018 bis: 30.04.2025

Einsatzgebiet:

Forst

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Rodentizid

Wirkstoffe:

Zinkphosphid

Zulassungsinhaber:

frunol delicia GmbH

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Forstpflanzen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Schermaus

Anwendungstechnik:

auslegen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befall

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Forstpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 1 Stück pro Köderstelle 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: bis keine Annahme mehr erfolgt Anwendungstechnik: in geeigneten Köderstationen 

Anwendungsbestimmungen

NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. 
NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. 
NT680: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus darf maximal 6 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: "Vorsicht Mäusegift", Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis "Kinder und Haustiere fernhalten". 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.