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Anwendungsnummer: |
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassung des Mittel: |
Erstmalig: 19.12.2012 bis: 15.12.2024 |
Einsatzgebiet: |
Gemüsebau |
Haus & Garten erlaubt: |
Nein |
Wirkungsbereiche: |
Herbizid |
Wirkstoffe: |
Glyphosat |
Zulassungsinhaber: |
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Vertrieb: |
keine Angaben |
Kultur: |
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Anwendungsbereich |
Freiland |
Schaderreger / Zweckbestimmung: |
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Anwendungstechnik: |
spritzen |
Stadium Schaderreger: |
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Anwendungszeitpunkt: |
nach dem Auflaufen der Unkräuter
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Stadium Kultur/Objekt: |
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Wartezeit: |
Freiland: Fruchtgemüse: 21 Tage
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Genehmigung §18: |
Ja |
Maximale Anzahl Behandlungen: |
In der Anwendung: 2 In der Kultur/Vegetation: 2 Abstand: von 21 Tag(e) |
Aufwand: |
3 l/ha in 100 - 400 l/ha
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Mischungspartner: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise: |
Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
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Signalwörter: |
keine Angaben |
Bemerkungen: |
Anwendungstechnik: Zwischenreihenbehandlung Anwendungstechnik: mit Abschirmung |
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Anwendungsbestimmungen
NG404: |
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
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Auflagen
NW642-1: |
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
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Hinweise
keine |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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