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Pflanzenschutzmittel Goltix Gold gegen: Einjähriges Rispengras; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut; ausgenommen: Knöterich-Arten in Futterrübe; Zuckerrübe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

006470-00/00-001

Handelsbezeichnungen:

Goltix Gold

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 08.06.2009 bis: 31.08.2026

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Metamitron

Zulassungsinhaber:

ADAMA Deutschland GmbH

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Futterrübe; Zuckerrübe

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Einjähriges Rispengras; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut; ausgenommen: Knöterich-Arten

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: von: Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet 
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr

vor dem Auflaufen (1. Behandlung)

nach dem Auflaufen (2. Behandlung)

nach dem Auflaufen (3. Behandlung)

Stadium Kultur/Objekt: von: Trockener Samen bis: 8 Laubblätter entfaltet 
Wartezeit: Freiland: Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Freiland: Futterrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur/Vegetation: 3
Abstand: von 7 von 14 Tag(e)
Aufwand: Zeitpunkt 1:: 2 l/ha in 200 - 300 l/ha
Zeitpunkt 2:: 1.5 l/ha in 200 - 300 l/ha
Zeitpunkt 3:: 1.5 l/ha in 200 - 300 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Nach Gebrauch ... gründlich waschen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (3 Behandlungen) Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur 5 l/ha 

Anwendungsbestimmungen

NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. 

Auflagen

WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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