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Pflanzenschutzmittel Force 20 CS gegen: Schnellkäfer (Drahtwurm) in Futterrübe; Zuckerrübe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

034006-00/00-002

Handelsbezeichnungen:

Force 20 CS

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 29.03.2017 bis: 31.12.2027

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Tefluthrin

Zulassungsinhaber:

Syngenta Agro GmbH

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Futterrübe; Zuckerrübe

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Schnellkäfer (Drahtwurm)

Anwendungstechnik:

Saatgutbehandlung
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: vor der Saat

bei Befallsgefahr

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Futterrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Freiland: Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 
Abstand: 
Aufwand: 60 ml pro Einheit Saatgut 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Diphenylmethandiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält Toluoldiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. 
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. 
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. 
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 78 ml/ha (entsprechend maximal 1,3 Saatgut-Einheiten pro ha) 

Anwendungsbestimmungen

NT712: Für jede Rezeptur muss am Anfang des Produktionsprozesses mit Hilfe der Heubach- Methode nachgewiesen und dokumentiert werden, dass die Wirkstoffmenge im Staub, die vom behandelten Saatgut abgerieben werden kann (Heubach a.s.-Wert), den Wert von 0,1 mg Tefluthrin pro 100.000 Samen nicht überschreitet. Dieser Nachweis ist für alle Rezepturen einmal im Kalenderjahr oder zu Beginn der Beizsaison nach einer Produktionspause zu erbringen und zu dokumentieren. Es sind bei neuen Saatgutpartien und spätestens alle 2 Wochen Rückstellproben des behandelten Saatgutes aus dem Produktionsprozess zu ziehen, die eine Bestimmung des Heubach a.s.-Wertes ermöglichen. Diese Rückstellproben sind mindestens 12 Monate aufzubewahren. Änderungen in der Art und Menge der eingesetzten Zusatzstoffe oder beim Einsatz neuer Beizgerätetechnik erfordern einen neuen Nachweis. Behandeltes Saatgut, dessen Heubach a.s.-Wert den Wert von 0,3 mg Tefluthrin pro 100.000 Samen überschreitet, ist als nicht verkehrsfähig anzusehen. 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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