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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Gajus (008943-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Gajus

Zulassungsnummer: 008943-00

Zulassung:

21.02.2019 bis 30.09.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2023-8 21.02.2019 30.09.2024
2022-9 21.02.2019 30.09.2023
2021-9 21.02.2019 30.09.2022
2021-1 21.02.2019 30.09.2021
2020-11 21.02.2019 31.12.2020
2020-2 21.02.2019 31.10.2020
2019-11 21.02.2019 31.01.2020
2019-3 21.02.2019 31.12.2019
Versuchsbezeichnung: 12051-27442-H-0-EC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Picloram Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 8 g/l 
Pethoxamid Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 400 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  l 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  l 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  l 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  10.00 - 20.00  l 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  10.00 - 20.00  l 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  10.00 - 20.00  l 
Gefahrenhinweise: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 
Enthält Pethoxamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH
Vertrieb: Cheminova Deutschland GmbH
Parallelimport gültig: 008943-00/003: Handelsname: Gajus Importeur: MENORA GmbH 
Bescheid vom 03.02.2021 gültig bis 30.09.2024 

008943-00/001: Handelsname: PETHOX Importeur: Crop Chem GmbH 
Bescheid vom 29.05.2020 gültig bis 30.09.2024 

008943-00/002: Handelsname: PETHOX Importeur: Crop Chem GmbH 
Bescheid vom 17.09.2019 gültig bis 30.09.2024 

Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMK3 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3
WMO Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
NG353 Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1200 g Pethoxamid pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SF276-7AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. 
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. 
SS526 Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. 
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
VA271 Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten. 

Auflagen

SB005, NW262, NW265, SB001, SB010, SB111, SB166, SB199, SF245-02, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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