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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
008943-00 |
Zulassung: |
21.02.2019 bis 30.09.2024
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2023-8 |
21.02.2019 |
30.09.2024 |
2022-9 |
21.02.2019 |
30.09.2023 |
2021-9 |
21.02.2019 |
30.09.2022 |
2021-1 |
21.02.2019 |
30.09.2021 |
2020-11 |
21.02.2019 |
31.12.2020 |
2020-2 |
21.02.2019 |
31.10.2020 |
2019-11 |
21.02.2019 |
31.01.2020 |
2019-3 |
21.02.2019 |
31.12.2019 |
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Versuchsbezeichnung: |
12051-27442-H-0-EC |
Wirkungsbereiche: |
Herbizid Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) |
Wirkstoffe: |
Picloram Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 8 g/l Pethoxamid Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 400 g/l
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Abpackung: |
Anzahl: 1 - 24 Menge: 1.00 - 5.00 l Anzahl: 1 - 24 Menge: 1.00 - 5.00 l Anzahl: 1 - 24 Menge: 1.00 - 5.00 l Anzahl: 1 - 24 Menge: 10.00 - 20.00 l Anzahl: 1 - 24 Menge: 10.00 - 20.00 l Anzahl: 1 - 24 Menge: 10.00 - 20.00 l
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Gefahrenhinweise: |
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Enthält Pethoxamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
Cheminova Deutschland GmbH
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Vertrieb: |
Cheminova Deutschland GmbH
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Parallelimport gültig: |
008943-00/003: Handelsname: Gajus Importeur: MENORA GmbH Bescheid vom 03.02.2021 gültig bis 30.09.2024
008943-00/001: Handelsname: PETHOX Importeur: Crop Chem GmbH Bescheid vom 29.05.2020 gültig bis 30.09.2024
008943-00/002: Handelsname: PETHOX Importeur: Crop Chem GmbH Bescheid vom 17.09.2019 gültig bis 30.09.2024
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Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMK3 |
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3 |
WMO |
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
NG353 |
Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1200 g Pethoxamid pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. |
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SF276-7AC |
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
SS120-1 |
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2202 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS526 |
Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS530 |
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
VA271 |
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten. |
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Auflagen
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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