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Pflanzenschutzmittel Metarex Duo gegen: Nacktschnecken in Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

00A425-00/00-014

Handelsbezeichnungen:

Metarex Duo

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 20.03.2020 bis: 31.05.2024

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Molluskizid

Wirkstoffe:

Eisen-III-phosphat; Metaldehyd

Zulassungsinhaber:

DE SANGOSSE

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Nacktschnecken
(nur zur Befallsminderung) 

Anwendungstechnik:

streuen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur

bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Stadium Kultur/Objekt: bis: Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht 
Wartezeit: Freiland: Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 5
In der Kultur/Vegetation: 5
Abstand: von 5 Tag(e)
Aufwand: 5 kg/ha 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anwendungstechnik: breitflächig Anwendungstechnik: zwischen die Kulturpflanzen 

Anwendungsbestimmungen

NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. 
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. 
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.