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Pflanzenschutzmittel: Glyphosat

Glyphosat
Was ist Glyphosat?


Glyphosat ist ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff, der zur Bekämpfung von Unkraut verwendet wird. Der Wirkstoff ist auf EU-Ebene genehmigt und in Deutschland in Pflanzenschutzmitteln zugelassen.

Wie wirkt Glyphosat?

Glyphosat wird durch alle grünen Pflanzenteile (nicht verholztes lebendes Pflanzengewebe wie Blätter und Stängel) aufgenommen. Glyphosat verteilt sich in der ganzen Pflanze und führt zu einem vollständigen Verwelken der Pflanzen. Der Wirkstoff ist nicht selektiv, das heißt er wirkt nicht nur im Unkraut, sondern auch in jeder getroffenen Kulturpflanze. Glyphosat kann daher nicht während des Wachstums von Kulturpflanzen eingesetzt werden.

Seit wann wird Glyphosat in Deutschland eingesetzt?

Der Wirkstoff Glyphosat ist in Deutschland seit 1974 in Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung (Herbizide) zugelassen.

Wer nutzt Glyphosat in Deutschland?

In der Landwirtschaft werden Unkrautbekämpfungsmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat dazu benutzt, Unkräuter vor oder nach dem Anbau von Feldfrüchten zu bekämpfen. Glyphosat ist auch für den privaten Gebrauch in Haus- und Hobbygärten zugelassen. Darüber hinaus verwendet auch die Deutsche Bahn glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel, um die Bahnstrecken zur Sicherheit des Schienenverkehrs frei von Unkraut zu halten.

Welche Anwendungsbeschränkungen von Glyphosat gibt es in der Landwirtschaft?

Glyphosat darf nicht verwendet werden, um den Erntetermin zu steuern oder den Dreschvorgang zu optimieren. Nur in wenigen Fällen ist eine Vorernteanwendung mit Glyphosat erlaubt: Nur Teilflächen, auf denen Unkraut durchwächst oder Zwiewuchs (lagernde Bestände) auftritt, darf Glyphosat angewendet werden, wenn eine Beerntung sonst nicht möglich wäre. Diese sogenannte Spätanwendung oder Sikkationsanwendung dient der Abwendung von Schäden.

Für das Anwendungsgebiet „Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter vor der Ernte“ bedeutet das: Eine Spätverunkrautung ist nicht generell als schädlich zu betrachten, sondern nur dort, wo es in lagerndem Getreide zu Unkrautdurchwuchs gekommen ist und sofern eine Beerntung ohne Unkrautbekämpfung nicht möglich ist. Entsprechend ist eine Anwendung zur Sikkation nur dort erlaubt, wo das Getreide ungleichmäßig abreift und eine Ernte ohne Behandlung nicht möglich ist.

Glyphosat darf nicht auf befestigten Wegen und Plätzen angewendet werden – das gilt übrigens für alle Pflanzenschutzmittel.

Was sind Alternativen zu glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft?

Alternativ können andere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die ggf. kombiniert werden müssen, um eine ähnliche Wirkung zu erzielen. Wenn keine Herbizide eingesetzt werden sollen oder dürfen, bleiben nur die mechanische (beispielsweise Mulchen, Pflügen, Eggen) oder die thermische Unkrautbekämpfung durch Abflammen. Die mechanischen Verfahren sind in der Wirkung vergleichbar, da sie den Pflanzenbewuchs für begrenzte Zeit vollständig von der Fläche entfernen, aber nicht nachhaltig wirken. Nicht-chemische Verfahren sind der Regel teurer und verbrauchen mehr Treibstoff. Pflügen kann dazu ist führen, dass Boden durch Wind und Wasser abgetragen wird. Auf erosionsgefährdeten Flächen ist es daher schwierig, Glyphosat zu ersetzen.

Wie wirkt sich der Glyphosateinsatz in der Landwirtschaft auf Bienen aus?

Glyphosat wird in der Landwirtschaft eingesetzt, um Konkurrenzpflanzen zu Feldfrüchten (Unkraut) zu entfernen. Eine Alternative zum Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wäre beispielsweise das Pflügen. In beiden Fällen werden Unkräuter zunächst beseitigt, die Insekten und anderen Tieren nicht mehr als Nahrungsquelle zur Verfügung stehen.

Es ist ein Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die biologische Vielfalt der Agrarlandschaft einschließlich ihrer heimischen Nutzorganismen und ihre Lebens- und Rückzugsräume durch geeignete Maßnahmen zu erhalten und zu fördern. Dazu zählen zum Beispiel die Erhöhung der Diversität von Ackerwildkräutern oder die Schaffung von Rückzugshabitaten (Hecken, Brachen, Blühstreifen) für Nutzorganismen, wie Bienen. Darüber hinaus ist grundsätzlich ein verantwortungsbewusster Einsatz von Pflanzenschutzmitteln das oberste Gebot. Das Prinzip ist: so viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Kann Glyphosat auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen angewandt werden?

Auf Nichtkulturland darf Glyphosat nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Landesbehörde eingesetzt werden. Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, wie öffentliche Parks und Gärten, Sport- und Freizeitplätze, Schulgelände und Kinderspielplätze ist stark eingeschränkt.

Auf diesen Flächen obliegt es den zuständigen Städten, Gemeinden oder Landkreisen, sachgerechte Unkrautbekämpfungsmaßnahmen zu definieren und verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmitteln und auch Ausnahmegenehmigungen umzugehen. Die Tatsache, dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel grundsätzlich zugelassen sind, schließt nicht aus, dass Kommunen in eigenem Ermessen andere Mittel beschaffen und anwenden. Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus grundsätzlich nicht auf befestigten Flächen, wie Gehwegen, verwendet werden.

Wie funktioniert das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel?

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in der EU in einem zweistufiges Verfahren: Der Wirkstoff wird in einem Gemeinschaftsverfahren geprüft und – wenn er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – auf EU-Ebene zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Danach benötigt jedes einzelne Pflanzenschutzmittel eine Zulassung, die von den Mitgliedstaaten erteilt wird. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassungsbehörde.

Wann wurde der Wirkstoff Glyphosat in der EU zuletzt genehmigt?

Der Wirkstoff Glyphosat wurde im Jahr 2001 mit qualifizierter mehrheitlicher Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten genehmigt. Diese Genehmigung wurde 2017 für fünf Jahre erneuert.

Wie wurde die aktuelle Entscheidung über die Genehmigung von Glyphosat getroffen?

Ende November 2017 hat die EU-Kommission entschieden, die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat auf Basis des Votums der Mitgliedstaaten um fünf Jahre zu erneuern. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten – insgesamt 18 EU-Staaten, darunter auch Deutschland – hat einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt.

Wieso hat Deutschland dem Vorschlag der EU-Kommission zur Verlängerung von Glyphosat zugestimmt?

Nach Bewertung der zuständigen Fachleute in der EU erfüllt Glyphosat alle gesetzlichen Anforderungen, die in der EU an Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe gestellt werden. In solchen Fällen haben Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung ihres Wirkstoffes. Die EU-Kommission hätte daher Glyphosat auch ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten wiedergenehmigt.

Geht von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln eine Gesundheitsgefahr aus?

Im Rahmen der Risikowertung wurden über 1.000 Studien alleine zu den gesundheitlichen Wirkungen von Glyphosat ausgewertet. Auf Basis aller vorliegenden Erkenntnisse kommen unabhängige Wissenschaftler in Deutschland und allen EU- Mitgliedstaaten sowie in vielen anderen OECD-Statten überein: Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat bestehen keine Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit. Dies bestätigt auch die zusätzliche wissenschaftliche Überprüfung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Darüber hinaus wurde Glyphosat von der ECHA nicht als krebserregend eingestuft.

Gibt es Rückstandshöchstgehalte für Glyphosat in Lebensmitteln?

Die Europäische Kommission legt für alle genehmigten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel fest. Diese Rückstandshöchstgehalte sind so gewählt, dass mögliche schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Verbrauchers ausgeschlossen werden können. Für Glyphosat sind je nach Kultur und Anwendungsart unterschiedliche Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Die Überprüfung der Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte obliegt den Ländern im Rahmen der Lebensmittelüberwachung.

Welche Pläne zur Glyphosatminderung gibt es?

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einer systematischen Minderungsstrategie in einem EU-konformen Rahmen den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich einzuschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bereits einen Vorschlag zur Reduktion der Anwendung von Glyphosat im Rahmen des deutschen und des europäischen Rechts erarbeitet. Die Eckpunkte dieser Strategie hat Bundesministerin Julia Klöckner im April 2018 vorgestellt.

Die künftigen Beschränkungen für die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel sollen durch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eingeführt werden und möglichst bald gelten.

Das BMEL und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verhandeln derzeit über den genauen Inhalt und den Umfang der zur Umsetzung der Glyphosatminderungsstrategie notwendigen Vorschriften. Das gemeinsame Ziel: Eine Einigung in Kürze.

Absatz von Glyphosat

Wie aus der aktuellen Erhebung „Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hervorgeht, wurden 2017 insgesamt 4.694 t an Organophosphor-Herbiziden abgesetzt. Darunter fällt nach Angaben des BVL seit 2016 ausschließlich Glyphosat. Im Jahresvergleich erhöhte sich der Absatz des Breitbandherbizids um 914 t oder 24,2 %, gegenüber dem Mittel der Jahre 2014 bis 2016 um 142 t oder 3,1 %. Allerdings wurde bis einschließlich 2015 auch noch Glufosinat unter dieser Wirkstoffgruppe subsummiert. Insgesamt stieg der Inlandsabsatz an Herbiziden von 2016 auf 2017 um 2.299 t oder 4,5 % auf 53.000 t und gegenüber dem Mittelwert der Vorjahre um 1.366 t oder 2,6 %.

Der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner kritisierte den im Vorjahresvergleich höheren Glyphosatabsatz und sieht diesen als Indiz dafür, dass die Politik handeln muss. Der Wirkstoff sei „nach wie vor die Regel und nicht die Ausnahme auf unseren Feldern“, so Ebner. Er forderte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, den Ausstieg aus der Anwendung anzugehen.

Weitere Fakten zu Glyphosat

- Glyphosat wird auf 40 Prozent der deutschen Ackerflächen eingesetzt

- 70 Prozent der Deutschen sind für ein Verbot von Glyphosat

- Bei über 70 Prozent lässt
sich Glyphosat im Urin nachweisen.

- Mit Glyphosat behandelt werden:

  • 87,2 Prozent des Winterrapses,
  • 72,1 Prozent der Hülsenfrüchte (Körner-Leguminosen),
  • 65,9 Prozent der Wintergerste,
  • 41,7 Prozent des Sommergetreides,
  • 35,0 Prozent des Roggens/Triticale,
  • 33.6 Prozent des Körnermaises,
  • 31,0 Prozent der Zuckerrüben,
  • 25,2 Prozent des Silomaises,
  • 23,2 Prozent des Winterweizens,
  • 12,5 Prozent der Futterpflanzen und
  • 10,5 Prozent der Kartoffeln.

- 13.400 Klagen (Stand April 2019) wegen Krebsrisiken sind bereits bei Bayer anhängig

- Glyphosat-Prozess: Krebskrankes Rentnerpaar macht wegen Rekodsumme von 2 Milliarden Dollar gegen Bayer geltend

- Krank durch Glyphosat? Hohe Krebsrate, viele Tumore, Fehlgeburten und Missbildungen

- Die Forschergruppe EMISA (Multidisziplinärer Raum für ökologische Interaktion) um Dr. Damián Marino fanden heraus, dass 85 % der untersuchten Wattestäbchen, Tampons, Binden, Wattepads, Pflaster und Verbandsmaterial Glyphosat-positiv sind und 62 % den Abbaustoff AMPA (Aminomethylphosphorische Säure) enthielten. Da die meisten Baumwollpflanzen in Argentinien genmodifiziert sind und sogar während ihres Wachstums - bei geöffneten Knospen - mit großen Mengen Glyphosat besprüht werden, sei es laut Professor Javier Souza Casadinho (Agrarwissenschaftler der Universität Buenos Aires) daher nicht überraschend, dass nun Glyphosat erstmals wissenschaftlich in der Baumwolle nachgewiesen werden konnte.

Warum gibt es widersprüchliche Aussagen bzgl. der Krebsgefahr durch Glyphosat?

Die Internationale Krebsforschungsagentur IARC (Unterbehörde der WHO) stuft Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und ebenso die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommen hingegen zum Ergebnis, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht. Es ist einzig und allein eine Frage der Definition: Während die IARC fragen, ob Glyphosat grundsätzlich Zellen so schädigen kann, dass Tumore entstehen können - was bei extrem hohen Dosierungen, vor allem in Tierversuchen auch möglich ist - lautet bei den anderen Behörden (BfR, EFSA) die Fage: Wie groß das tatsächliche Risiko ist, dass jemand durch Glyphosat Krebs bekommt?

Für den Menschen halten unter anderem folgende Institute und Behörden Glyphosat für
nicht krebserregend:


Wie sehr sind Nahrungsmittel mit Glyphosat belastet?

  • Brot & Brötchen: Eine Studie des WDR hat gezeigt, dass 30 Prozent der untersuchten Brote Rückstände von Glyphosat enthalten. Bei Öko-Test waren von 20 Getreideprodukten sogar 14 mit Glyphosat belastet - untersucht wurden Mehl, Haferflocken und Brötchen.
  • Honig: In drei Honig-Gläsern wies Öko-Test Glyphosat-Rückstände nach. Das Gift ist über die Pollen der Pfanzen in den Honig gelangt.
  • Bier: Bereits 2016 und 2017 haben verschiedene Studen Glyphosat in Bier nachgewiesen. Im Test 2018 von Stiftung Warentest war in fast allen Bieren Rückstände von Glyphosat enthalten.
  • Corn Flakes: Wer statt Brot nun Corn Flakes essen will, kommt vom Regen in die Traufe. Denn auch Corn Flakes sind massiv mit Glyphosat belastet, so die Ergebnisse des US-Portals Detox Project.
  • Kekse: Ebenfalls aufpassen sollten Sie bei Keksen, wie Oreos. Sie stehen auch auf der Liste der mit Glyphosat belasteten Lebensmittel.

Wie gefährlich ist nun Glyphosat wirklich?

Eine Gesundheitsgefahr durch Lebensmittel bestehe laut BfR jedenfalls nicht. Einerseits liegt der erlaubte Grenzwert in Deutschland unter dem vieler anderer Länder wie beispielsweise den USA. Andererseits beträgt der täglich erlaubte Grenzwert (ADI) 0,5 Milligramm Glyphosat pro Kilogramm Körpergewicht.

Ist Glyphosat auch Schuld am Insektensterben?


Nach bisherigen Erkenntnissen spielt Glyphosat beim Insektensterben eher eine untergeordnete Rolle. Zwar sind die genauen Ursachen des Insektensterbens noch nicht geklärt. Allerdings gibt es inzwischen auch Hinweise darauf, dass Glyphosat in hoher Dosierung die Darmflora von Honigbienen angreift und sie anfälliger für Krankheiten macht. Neben der intensiven Landwirtschaft dürfte jedenfalls der Einsatz von Neonicotinoide eine größere BEdeutung für das Insektensterben zukommen.


Weiterführende Informationen



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Quelle: BMEL/BVL/BUND