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Pflanzenschutzmittel: Goltix Gold (006470-00)


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Handelsbezeichnungen:

Goltix Gold

Zulassungsnummer: 006470-00

Zulassung:

08.06.2009 bis 31.08.2023 
Versuchsbezeichnung: ADD-01090-H-0-SC;ADD-01090-H-1-SC;12226-01090-H-2-SC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Suspensionskonzentrat

Wirkstoffe:

Metamitron Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 700 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Nach Gebrauch ... gründlich waschen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Zulassungsinhaber: ADAMA Deutschland GmbH
Vertrieb: keine Angaben
Parallelimport gültig: 006470-00/019: Handelsname: Goltix Gold 
Bescheid vom 14.02.2019 gültig bis 31.08.2023 

Parallelimport abgelaufen: 006470-00/017: Handelsname: METAMITRON 700 SC 
Bescheid vom 29.11.2017 gültig bis 02.02.2023 

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMC1 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 208-0098: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

NN260, NW262, NW263, NW265, RK051, RX022, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SB199, SF245-02, SP001, SS110-1, SS120-1, SS206, SS2101, SS2202, SX002, SX013, SX035, SX046, SX057, WH951

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1303 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1872 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2023-03-02 15:23:56


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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