von: 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung
Anwendungszeitpunkt:
während der Vegetationsperiode
nach dem Auflaufen
Stadium Kultur/Objekt:
von: 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Wartezeit:
Freiland: Gräser: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Genehmigung §18:
Ja
Maximale Anzahl Behandlungen:
In der Anwendung: 1 In der Kultur/Vegetation: 1 Abstand:
Aufwand:
2 l/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner:
keine Angaben
Gefahrenhinweise:
keine Angaben
Sicherheitshinweise:
keine Angaben
Gefahrensymbole:
keine Angaben
Signalwörter:
keine Angaben
Bemerkungen:
keine Angaben
Anwendungsbestimmungen
NT103:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW609-1 (Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. # 5
Diese Datenbank beinhaltet 1872 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2023-03-02 15:23:56
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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