von: 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung
Anwendungszeitpunkt:
während der Vegetationsperiode
nach dem Auflaufen
Stadium Kultur/Objekt:
von: 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Wartezeit:
Freiland: Gräser: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Genehmigung §18:
Ja
Maximale Anzahl Behandlungen:
In der Anwendung: 1 In der Kultur/Vegetation: 1 Abstand:
Aufwand:
2 l/ha in 50 - 50 l/ha
Mischungspartner:
keine Angaben
Gefahrenhinweise:
keine Angaben
Sicherheitshinweise:
keine Angaben
Gefahrensymbole:
keine Angaben
Signalwörter:
keine Angaben
Bemerkungen:
Anwendungstechnik: Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung Anwendungstechnik: mit tragbaren Geräten Anwendungstechnik: Ausbringung mit speziellem Streichgerät
Anwendungsbestimmungen
keine
Auflagen
NW642-1:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Diese Datenbank beinhaltet 1872 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2023-03-02 15:23:56
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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