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Pflanzenschutzmittel Netzschwefel Stulln gegen: Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea); Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) in Gurke (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

050006-00/02-007

Handelsbezeichnungen:

Netzschwefel Stulln

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 27.07.2015 bis: 31.12.2024

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Schwefel

Zulassungsinhaber:

agrostulln GmbH

Vertrieb:

Certis Belchim B.V. Raiffeisen Waren Zentrale

Kultur:

Gurke

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea); Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Stadium Kultur/Objekt: von: 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis: 70 % der Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht 
Wartezeit: Freiland: Gurke: 1 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur/Vegetation: 6
Abstand: von 6 von 8 Tag(e)
Aufwand: 15 g je 100 m² - 6 l/100 m²
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS206: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.