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Pflanzenschutzmittel Ratron Gift-Linsen Forst gegen: Feldmaus; Erdmaus; Rötelmaus in Hopfen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

025388-62/01-002

Handelsbezeichnungen:

Ratron Gift-Linsen Forst

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 19.09.2019 bis: 30.04.2025

Einsatzgebiet:

Hopfenbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Rodentizid

Wirkstoffe:

Zinkphosphid

Zulassungsinhaber:

frunol delicia GmbH

Vertrieb:

frunol delicia GmbH

Kultur:

Hopfen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Feldmaus; Erdmaus; Rötelmaus

Anwendungstechnik:

auslegen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Bedarf

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Hopfen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: bei Befall: 100 g pro Köderstelle 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. 
Enthält Kardamomextrakt. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: bis keine Annahme mehr erfolgt Anwendungstechnik: von Giftködern Anwendungstechnik: in geeigneten Köderstationen 

Anwendungsbestimmungen

NT680: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus darf maximal 6 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: "Vorsicht Mäusegift", Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis "Kinder und Haustiere fernhalten". 
NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. 
NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. 
NW704: Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden. 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.