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Anwendungsnummer: |
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassung des Mittel: |
Erstmalig: 13.08.2018 bis: 30.04.2025 |
Einsatzgebiet: |
Hopfenbau |
Haus & Garten erlaubt: |
Nein |
Wirkungsbereiche: |
Rodentizid |
Wirkstoffe: |
Zinkphosphid |
Zulassungsinhaber: |
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Vertrieb: |
keine Angaben |
Kultur: |
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Anwendungsbereich |
Freiland |
Schaderreger / Zweckbestimmung: |
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Anwendungstechnik: |
auslegen |
Stadium Schaderreger: |
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Anwendungszeitpunkt: |
bei Bedarf
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Stadium Kultur/Objekt: |
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Wartezeit: |
Freiland: Hopfen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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Genehmigung §18: |
Ja |
Maximale Anzahl Behandlungen: |
In der Anwendung: 1 In der Kultur/Vegetation: 1 Abstand: |
Aufwand: |
bei Befall: 5 Stück pro Loch
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Mischungspartner: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Enthält Kardamomextrakt. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise: |
Verschüttete Mengen aufnehmen. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
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Signalwörter: |
Achtung
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Bemerkungen: |
Anwendungstechnik: von Giftködern Anwendungstechnik: verdeckt Anwendungstechnik: bis keine Annahme mehr erfolgt |
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Anwendungsbestimmungen
NW704: |
Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden. |
NT820-3: |
Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
NT820-2: |
Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. |
NT820-1: |
Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
NT803-1: |
Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzugs. |
NT802-1: |
Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. |
NT664: |
Der Köder muss unter Verwendung einer handelsüblichen Legeflinte tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. |
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Auflagen
keine |
Hinweise
keine |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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