NB663 |
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). |
NW262 |
Das Mittel ist giftig für Algen. |
NW264 |
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. |
SB001 |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB110 |
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. |
SF1471 |
Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften. |
SF151 |
Beim Wiederbetreten des behandelten Lagers ist sicherzustellen, dass die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte) eingehalten werden. |
SF169 |
Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen. |
SS1201 |
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
SS2203 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
ST226 |
Kopf- und Gesichtsschutz mit Atemschutz mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe. braun/weiß) tragen, gemäß Richtlinie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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RK051 |
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
RX038 |
R 38 : Reizt die Haut |
RX065 |
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
SK012 |
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen |
SX002 |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
SX013 |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
SX035 |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
SX057 |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
SX062 |
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen |
SP001 |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |