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Pflanzenschutzmittel RA-50 gegen: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; Einjährige einkeimblättrige Unkräuter in Johannisbeerartiges Beerenobst (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

024895-61/05-003

Handelsbezeichnungen:

RA-50

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 22.11.2007 bis: 30.06.2024

Einsatzgebiet:

Obstbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Flumioxazin

Zulassungsinhaber:

SUMITOMO CHEMICAL

Vertrieb:

HENTSCHKE & SAWATZKI KG

Kultur:

Johannisbeerartiges Beerenobst
(Ab Pflanzjahr) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: bis: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet 
Anwendungszeitpunkt: vor der Blüte

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: 
Aufwand: 600 g/ha in 200 - 600 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: Reihenbehandlung Anwendungstechnik: mit Abschirmung 

Anwendungsbestimmungen

NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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