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Pflanzenschutzmittel Xentari BuchsbaumzünslerFrei gegen: Freifressende Schmetterlingsraupen in Johannisbeerartiges Beerenobst (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

024426-63/05-001

Handelsbezeichnungen:

Xentari BuchsbaumzünslerFrei

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 20.09.2017 bis: 30.04.2024

Einsatzgebiet:

Obstbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857

Zulassungsinhaber:

SUMITOMO CHEMICAL

Vertrieb:

W. NEUDORFF GMBH KG

Kultur:

Johannisbeerartiges Beerenobst

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Freifressende Schmetterlingsraupen

Anwendungstechnik:

spritzen oder sprühen
Stadium Schaderreger: von: Larvenstadium L1 
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf

ab Schlüpfen der ersten Larven

Stadium Kultur/Objekt: von: Vereinzelt erste Blüten offen 
Wartezeit: Freiland: Johannisbeerartiges Beerenobst: 3 Tage

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 10 von 14 Tag(e)
Aufwand: 1 kg/ha - 1000 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

VA302: Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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