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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: KARATE FORST flüssig (005618-00)


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Handelsbezeichnungen:

KARATE FORST flüssig

Zulassungsnummer: 005618-00

Zulassung:

11.03.2008 bis 30.06.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2023-10 11.03.2008 30.06.2024
2023-2 11.03.2008 30.09.2023
2022-9 11.03.2008 28.02.2023
2022-1 11.03.2008 31.08.2022
2020-11 11.03.2008 31.12.2021
2020-1 11.03.2008 31.12.2020
2018-11 11.03.2008 31.12.2019
2014-3 11.03.2008 31.12.2018
Versuchsbezeichnung: SYD-90470-I-2-CS

Wirkungsbereiche:

Insektizid
Formulierung: Kapselsuspension

Wirkstoffe:

lambda-Cyhalothrin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 100 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Gesundheitsschädlich 
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält Toluoldiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält lambda-Cyhalothrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden 
Zulassungsinhaber: Syngenta Agro GmbH
Vertrieb: keine Angaben
Parallelimport gültig: 005618-00/012: Handelsname: Attack Forst flüssig Importeur: Star Chemicals doo 
Bescheid vom 14.12.2018 gültig bis 30.06.2024 

005618-00/011: Handelsname: Karate Forst flüssig Importeur: MENORA GmbH 
Bescheid vom 14.12.2018 gültig bis 30.06.2024 

005618-00/010: Handelsname: Stinger Forst flüssig Importeur: Star Chemicals doo 
Bescheid vom 05.10.2018 gültig bis 30.06.2024 

005618-00/014: Handelsname: STINGER FORST flüssig Importeur: Star Chemicals doo 
Bescheid vom 27.04.2022 gültig bis 30.06.2024 

Parallelimport abgelaufen: 005618-00/008: Handelsname: KORADO FORST 100 CS Importeur: Allagri BV 
Bescheid vom 14.04.2011 gültig bis 28.02.2018 

005618-00/001: Handelsname: REALCHEMIE LAMBDA-CYHALOTHRIN 100 CS-I Importeur: **Realchemie Trading B.V. [Hist.] 
Bescheid vom 11.02.2011 gültig bis 05.03.2018 

005618-00/002: Handelsname: REALCHEMIE LAMBDA-CYHALOTHRIN 100 CS-I Importeur: **Realchemie Trading B.V. [Hist.] 
Bescheid vom 28.02.2011 gültig bis 05.03.2018 

005618-00/003: Handelsname: REALCHEMIE LAMBDA-CYHALOTHRIN 100 CS-I Importeur: **Realchemie Trading B.V. [Hist.] 
Bescheid vom 24.02.2011 gültig bis 05.03.2018 

005618-00/007: Handelsname: Tann VIM 10 CS Importeur: Agrofit GmbH 
Bescheid vom 15.04.2011 gültig bis 30.06.2017 

005618-00/006: Handelsname: Tann WELL 10 CS Importeur: Agrofit GmbH 
Bescheid vom 15.04.2011 gültig bis 30.06.2017 

005618-00/005: Handelsname: TannFitt10 CS Importeur: Agrofit GmbH 
Bescheid vom 15.04.2011 gültig bis 30.06.2017 

005618-00/004: Handelsname: TannVERVE 10CS Importeur: Agrofit GmbH 
Bescheid vom 15.04.2011 gültig bis 30.06.2017 

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken 
R 42/43 : Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich 
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SF275-21FO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. 
SF276-14FO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. 
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. 
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
VA271 Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten. 

Auflagen

NB6623, NN270, NN330, NN3303, NN361, NN3842, NN391, NW262, NW264, SB001, SB111, SB193, SF245-02, SF276-14ZB, SS422, RK005, RK019, RK050, SK012, SX002, SX013, SX023, SX024, SX035, SX045, SX057, RA105, RA119, SP001

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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