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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Victus OD (006875-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Victus OD

Zulassungsnummer: 006875-00

Zulassung:

01.04.2011 bis 31.12.2026 
Stand Zulassung
vom bis
2023-12 01.04.2011 31.12.2026
2021-11 01.04.2011 31.12.2023
2014-3 01.04.2011 31.12.2021
Versuchsbezeichnung: 10039-09362-H-0-OD

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Nicosulfuron Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 40 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Reizend 
Enthält 2-Aminosulfonyl-N,N-dimethylnicotinamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gefahrensymbole: keine Angaben
Zulassungsinhaber: Corteva Agriscience Germany GmbH
Vertrieb: keine Angaben
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH2 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2

Kennzeichnung nach GefStoffV

S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 38 : Reizt die Haut 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NG200 Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der Kultur eingesetzt werden. 
NG326 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. 
NG327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, SX057, SX046, SX035, SX024, RK050, RX038, SK012, SX002, SP001, RA134, WH952, WH951

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN100 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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