|
|
Handelsbezeichnungen: |
|
Zulassungsnummer: |
00A504-60 |
Zulassung: |
12.02.2021 bis 31.10.2026
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2023-10 |
12.02.2021 |
31.10.2026 |
2021-11 |
12.02.2021 |
31.10.2023 |
2021-3 |
12.02.2021 |
31.10.2021 |
|
Versuchsbezeichnung: |
11490-06487-H-1-EC |
Wirkungsbereiche: |
Herbizid Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) |
Wirkstoffe: |
Prosulfocarb Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 800 g/l
|
Abpackung: |
Anzahl: 1 Menge: 5.00 - 20.00 l
|
Gefahrenhinweise: |
Enthält Prosulfocarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
|
Gefahrensymbole: |
|
Zulassungsinhaber: |
Albaugh TKI d.o.o.
|
Vertrieb: |
STEFES GmbH
|
Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
|
|
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH15 |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15 |
|
Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
|
Anwendungsbestimmungen
NT170 |
Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten. |
NW470 |
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SB1904 |
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden. |
SF274-2 |
Nachfolgearbeiten/Inspektionen auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 2 Tage nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. |
SF275-7AC |
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS120-1 |
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS530 |
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
VA263 |
Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten. |
|
Auflagen
EB001-2, NN3001, NN3002, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952 |
|
Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
|
|
Weitere Anwendungen:
|
Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.
|