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Pflanzenschutzmittel TITUS gegen: Hühnerhirse; Grüne Borstenhirse; Einjähriges Rispengras; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Kartoffel (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

034273-00/00-003

Handelsbezeichnungen:

TITUS

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 30.06.2014 bis: 31.12.2024

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Rimsulfuron

Zulassungsinhaber:

Corteva Agriscience Germany GmbH

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Kartoffel

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Hühnerhirse; Grüne Borstenhirse; Einjähriges Rispengras; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen

Stadium Kultur/Objekt: von: 1. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis: Bestandschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich 
Wartezeit: Freiland: Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 8 von 10 Tag(e)
Aufwand: Zeitpunkt 1:: 40 g/ha in 200 - 400 l/ha
Zeitpunkt 2:: 40 g/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (2 Behandlungen) 

Anwendungsbestimmungen

NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.