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Anwendungsnummer: |
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassung des Mittel: |
Erstmalig: 20.02.2017 bis: 31.08.2024 |
Einsatzgebiet: |
Ackerbau |
Haus & Garten erlaubt: |
Ja |
Wirkungsbereiche: |
Insektizid |
Wirkstoffe: |
Rapsöl; Pyrethrine |
Zulassungsinhaber: |
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Vertrieb: |
keine Angaben |
Kultur: |
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Anwendungsbereich |
Freiland |
Schaderreger / Zweckbestimmung: |
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Anwendungstechnik: |
spritzen |
Stadium Schaderreger: |
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Anwendungszeitpunkt: |
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
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Stadium Kultur/Objekt: |
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Wartezeit: |
Freiland: Kartoffel: 3 Tage
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Genehmigung §18: |
Nein |
Maximale Anzahl Behandlungen: |
In der Anwendung: 2 In der Kultur/Vegetation: 2 Abstand: |
Aufwand: |
0.8 ml/m² - 120 ml/m²
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Mischungspartner: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Enthält Raffiniertes Pyrethrum Konzentrat (CAS-Nr. 89997-63-7). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise: |
Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
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Signalwörter: |
keine Angaben |
Bemerkungen: |
Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
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Anwendungsbestimmungen
NW608-1 (Abstand): |
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 5 |
SS202: |
Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
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Auflagen
HS2101-1: |
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". |
HS206-1: |
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln." |
HS110-1: |
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen." |
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Hinweise
keine |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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