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Pflanzenschutzmittel Airone SC gegen: Phytophthora infestans in Kartoffel (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

008972-60/00-006

Handelsbezeichnungen:

Airone SC

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 26.04.2019 bis: 31.03.2024

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Kupferoxychlorid; Kupferhydroxid

Zulassungsinhaber:

Gowan Crop Protection Limited

Vertrieb:

Certis Belchim B.V.

Kultur:

Kartoffel

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Phytophthora infestans

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt: von: 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis: Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) sind ocker bis fahlbräunlich verfärbt 
Wartezeit: Freiland: Kartoffel: 7 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur/Vegetation: 3
Abstand: von 7 Tag(e)
Aufwand: 3.1 l/ha in 600 - 800 l/ha
31 l/ha in 600 - 800 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,3,5-Triazin-1,3,5 (2H,4H,6H)-triethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
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Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NW605-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. # reduzierte Abstände: 50% 5,75% *,90% * 
NW606
(Abstand):
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 5 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.