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Pflanzenschutzmittel Polygandron TTP gegen: Rhizoctonia solani in Kartoffel (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

00A716-00/00-001

Handelsbezeichnungen:

Polygandron TTP

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 16.06.2021 bis: 30.04.2024

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Pythium oligandrum M1

Zulassungsinhaber:

BIOPREPARATY spol.s.r.o.

Vertrieb:

UPL Deutschland GmbH

Kultur:

Kartoffel

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Rhizoctonia solani
(nur zur Befallsminderung) 

Anwendungstechnik:

Pflanzgutbehandlung
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: vor dem Pflanzen oder beim Pflanzen

Stadium Kultur/Objekt: von: Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt bis: Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt 
Wartezeit: Freiland: Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 4 kg/ha 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 4 kg/ha (entsprechend maximal 4 t Saatgut pro ha) 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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