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Pflanzenschutzmittel Bayer Garten Austriebsspritzmittel gegen: Spinnmilben in Kernobst (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

024182-60/00-024

Handelsbezeichnungen:

Bayer Garten Austriebsspritzmittel

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 28.07.2006 bis: 31.12.2024

Einsatzgebiet:

Obstbau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Akarizid

Wirkstoffe:

Paraffinöl (CAS 8042-47-5)

Zulassungsinhaber:

W. NEUDORFF GMBH KG

Vertrieb:

Bayer CropScience Deutschland GmbH

Kultur:

Kernobst

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Spinnmilben
(zur Minderung des Frühbefalls) 

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: von: Wintereier bis: Wintereier 
Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle

Stadium Kultur/Objekt: von: Beginn des Knospenschwellens (Blattknospen): erstes deutliches Anschwellen der Knospen; Knospenschuppen werden länger und bekommen helle Partien bis: Grünknospenstadium: noch geschlossene Einzelblüten beginnen sich voneinander zu lösen 
Wartezeit: Freiland: Kernobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 100 ml/100 m² und je m Kronenhöhe - 5 l/100 m² und je m Kronenhöhe
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anwendungstechnik: behandeln bis zur sichtbaren Benetzung 

Anwendungsbestimmungen

SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. 
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. 
NW608-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 10 

Auflagen

HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.