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Pflanzenschutzmittel Spruzit Neu gegen: Freifressende Schmetterlingsraupen; ausgenommen: Wickler (Tortricidae); Blattwespen; Blattfressende Käfer in Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

024780-60/04-003

Handelsbezeichnungen:

Spruzit Neu

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 08.03.2017 bis: 31.08.2024

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Rapsöl; Pyrethrine

Zulassungsinhaber:

W. NEUDORFF GMBH KG

Vertrieb:

W. NEUDORFF GMBH KG

Kultur:

Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Freifressende Schmetterlingsraupen; ausgenommen: Wickler (Tortricidae); Blattwespen; Blattfressende Käfer

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Stadium Kultur/Objekt: von: 2. Laubblatt entfaltet bis: Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht 
Wartezeit: Freiland: Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 3 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: 
Aufwand: 0.6 ml/m² in 60 - 60 ml/m²
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Raffiniertes Pyrethrum Konzentrat (CAS-Nr. 89997-63-7). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage 

Anwendungsbestimmungen

SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. 

Auflagen

HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.