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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
008022-00 |
Zulassung: |
22.05.2017 bis 31.05.2024
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2022-5 |
22.05.2017 |
31.05.2024 |
2017-6 |
22.05.2017 |
31.05.2022 |
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Versuchsbezeichnung: |
PYT-90002-M-0-RB |
Wirkungsbereiche: |
Molluskizid Formulierung: Fertigköder |
Wirkstoffe: |
Metaldehyd Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 50 g/kg
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Abpackung: |
Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 30.00 kg
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Gefahrenhinweise: |
Enthält 0119DIV0800/ NN Alamask VPAC 474995 (Duftstoffgemisch). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
Phyteurop S.A.
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Vertrieb: |
keine Angaben |
Parallelimport gültig: |
008022-00/002: Handelsname: Limar Importeur: MENORA GmbH Bescheid vom 25.10.2018 gültig bis 31.05.2024
008022-00/004: Handelsname: Limar Bescheid vom 25.06.2019 gültig bis 31.05.2024
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Parallelimport abgelaufen: |
008022-00/001: Handelsname: METAL 50 Bescheid vom 25.10.2018 gültig bis 02.02.2023
008022-00/003: Handelsname: METAL 50 Bescheid vom 16.04.2019 gültig bis 01.02.2024
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine |
Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
EO005-2 |
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. |
NT116 |
Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
NT870 |
Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
NW467 |
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SS1201-1 |
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
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Auflagen
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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