|
|
Handelsbezeichnungen: |
|
Zulassungsnummer: |
00A449-00 |
Zulassung: |
16.02.2021 bis 31.10.2024 |
Versuchsbezeichnung: |
10661-01449-F-0-FS |
Wirkungsbereiche: |
Fungizid Formulierung: Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung |
Wirkstoffe: |
Fludioxonil Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 25 g/l Silthiofam Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 125 g/l
|
Abpackung: |
Anzahl: 1 - 12 Menge: 2.00 - 20.00 l Anzahl: 1 - 12 Menge: 2.00 - 20.00 l Anzahl: 1 - 12 Menge: 2.00 - 20.00 l Anzahl: 1 - 12 Menge: 2.00 - 20.00 l Anzahl: 1 Menge: 200.00 l Anzahl: 1 Menge: 200.00 l Anzahl: 1 Menge: 200.00 l Anzahl: 1 Menge: 200.00 l Anzahl: 1 Menge: 1000.00 l Anzahl: 1 Menge: 1000.00 l Anzahl: 1 Menge: 1000.00 l Anzahl: 1 Menge: 1000.00 l
|
Gefahrenhinweise: |
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition . Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
|
Sicherheitshinweise: |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter ... zuführen.
|
Gefahrensymbole: |
|
Signalwörter: |
Achtung
|
Zulassungsinhaber: |
GLOBACHEM NV
|
Vertrieb: |
GLOBACHEM NV
|
Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
|
|
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFC7 |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C7 |
WMFE2 |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E2 |
|
Kennzeichnung nach GefStoffV
EUH 208-0098: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition . |
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
|
Anwendungsbestimmungen
NH681-3 |
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen. |
NH677 |
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen." |
NH678 |
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden." |
NH680 |
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle." |
NH682 |
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen." |
NW470 |
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SF6142-1 |
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen. |
SF6161-1 |
Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen. |
SF618-1 |
Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen. |
SS1201-1 |
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2204 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
|
Auflagen
|
Hinweise
NB663 |
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
|
|
Weitere Anwendungen:
|
Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.
|