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Pflanzenschutzmittel KARATE FORST flüssig gegen: Sägehörniger Werftkäfer (Hylecoetus dermestoides) in Laubholz; Nadelholz (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

005618-00/02-001

Handelsbezeichnungen:

KARATE FORST flüssig

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 11.03.2008 bis: 30.06.2024

Einsatzgebiet:

Forst

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

lambda-Cyhalothrin

Zulassungsinhaber:

Syngenta Agro GmbH

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Laubholz; Nadelholz

Anwendungsbereich

Freiland, liegendes Holz

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Sägehörniger Werftkäfer (Hylecoetus dermestoides)

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei festgestellter Gefährdung

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland, liegendes Holz: Nadelholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Freiland, liegendes Holz: Laubholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 0.02 l/m³ in 5 - 5 l/m³
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält Toluoldiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält lambda-Cyhalothrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Nach Gebrauch ... gründlich waschen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden 
Signalwörter: Gefahr 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: nur mit Bodengeräten Kultur/Objekt: Behandlungen nur auf Holzlagerplätzen und entlang von Waldwegen 

Anwendungsbestimmungen

NW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.  
NW608-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 30 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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