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Pflanzenschutzmittel: Parallelimporte: METEOR TOP 500 SC (007459-00/022)


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Details

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Importnummer:

007459-00/022
Status: gütig bis: 31.07.2024 Bescheid vom 26.06.2018
Handelsbezeichnungen:

METEOR TOP 500 SC

Importeur:

RUDNIKAGRO Sp. z o.o.

Referenzmittel: Fuego Top

Referenzmittel Eigenschaften und Hinweise

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Metazachlor Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 375 g/l 
Quinmerac Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 125 g/l 

Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  5.00 - 20.00  l 
Gefahrenhinweise: Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann vermutlich Krebs erzeugen
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 

Zulassungsinhaber:

ADAMA Deutschland GmbH

Vertrieb:

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 208-0018: Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. 
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
NG301-1 Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). 
NG343 Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. 
NG346 Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. 

Auflage

NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMH15: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
WMH4: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
RK050: R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RX040: R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
SK012: S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
SK019: S 29/35: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
SX002: S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX013: S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX024: S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
SX035: S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX046: S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
SX057: S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
RA005: Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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