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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: MODDEVO (007733-60)


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Handelsbezeichnungen:

MODDEVO

Zulassungsnummer: 007733-60

Zulassung:

24.10.2017 bis 15.12.2025 
Stand Zulassung
vom bis
2023-4 24.10.2017 15.12.2025
2021-5 24.10.2017 30.04.2023
2019-4 24.10.2017 30.04.2021
2017-11 24.10.2017 30.04.2019
Versuchsbezeichnung: SYD-51500-W-0-DC;10607-51500-W-1-DC

Wirkungsbereiche:

Wachstumsregler
Formulierung: Dispergierbares Konzentrat

Wirkstoffe:

Trinexapac Ethylester Reingehalt: 250 Grundstruktur: 222 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  5.00 - 20.00  l 
Gefahrenhinweise: Enthält Trinexapac-ethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Syngenta Agro GmbH
Vertrieb: Syngenta Agro GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

NN2001, NW261, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, RK052, SX035, SP001

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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