EB001-2 |
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
NN261 |
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. |
NW261 |
Das Mittel ist fischgiftig. |
NW265 |
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. |
SB001 |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB111 |
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. |
SB166 |
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. |
SE110 |
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SF245-02 |
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. |
SS206 |
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
RK015 |
R 36/37 : Reizt die Augen und die Atmungsorgane |
RK050 |
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
RX010 |
R 10 : Entzündlich |
RX020 |
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen |
SX002 |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
SX013 |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
SX023 |
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) |
SX026 |
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren |
SX035 |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
SX039 |
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
SX046 |
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
SX057 |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
SP001 |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |