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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
00A485-00 |
Zulassung: |
25.06.2020 bis 30.11.2024 |
Versuchsbezeichnung: |
10661-00485-H-0-EC |
Wirkungsbereiche: |
Herbizid Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) |
Wirkstoffe: |
Quizalofop-P-ethyl Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 50 g/l
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Abpackung: |
Anzahl: 12 - 20 Menge: 0.50 - 1.00 l Anzahl: 12 - 20 Menge: 0.50 - 1.00 l Anzahl: 2 - 12 Menge: 2.00 - 10.00 l Anzahl: 2 - 12 Menge: 2.00 - 10.00 l
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Gefahrenhinweise: |
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise: |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
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Signalwörter: |
Gefahr
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Zulassungsinhaber: |
GLOBACHEM NV
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Vertrieb: |
Plantan GmbH
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Parallelimport gültig: |
00A485-00/003: Handelsname: MEXE Bescheid vom 14.12.2023 gültig bis 30.11.2024
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Parallelimport abgelaufen: |
00A485-00/002: Handelsname: FREE 50 Bescheid vom 14.03.2022 gültig bis 26.09.2023
00A485-00/001: Handelsname: MANCHETTA Bescheid vom 23.05.2022 gültig bis 21.08.2023
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMA |
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
EUH 066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. |
H315: Verursacht Hautreizungen. |
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
H318: Verursacht schwere Augenschäden. |
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. |
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NW470 |
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SE110 |
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SF275-VEAC |
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
SF284 |
Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
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Auflagen
EB001-2, NN3002, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH951, WH952 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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