SF245-02 |
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. |
SS206 |
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
WMI18 |
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 18 |
RK050 |
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
RX043 |
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
SX002 |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
SX024 |
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden |
SX035 |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
SX036 |
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen |
SX037 |
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen |
SX046 |
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
SX057 |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
RA105 |
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
SP001 |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
VH610-1 |
Der Gehalt an t-Butylhydrazin im technischen Wirkstoff Tebufenozid darf 1 mg/kg nicht überschreiten. |
WH952 |
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. |
NN2512 |
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. |
NW262 |
Das Mittel ist giftig für Algen. |
NW264 |
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. |
SB001 |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB005 |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. |
SB010 |
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
SB111 |
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. |
SB166 |
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. |