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Pflanzenschutzmittel CATO gegen: Acker-Fuchsschwanz; Einjähriges Rispengras; Flug-Hafer; Gemeine Quecke; Schadhirsen; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Miscanthus (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

034078-00/01-004

Handelsbezeichnungen:

CATO

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 21.06.2017 bis: 30.04.2026

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Rimsulfuron

Zulassungsinhaber:

Corteva Agriscience Germany GmbH

Vertrieb:

**DuPont Production Agriscience

Kultur:

Miscanthus

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Acker-Fuchsschwanz; Einjähriges Rispengras; Flug-Hafer; Gemeine Quecke; Schadhirsen; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr

nach dem Auflaufen

Stadium Kultur/Objekt: von: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet 
Wartezeit: Freiland: Miscanthus: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 40 g/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner: vorgeschriebene Mischung mit Vivolt 
0.24 l/ha 
Gefahrenhinweise: Wirkt ätzend auf die Atemwege. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Verursacht schwere Augenschäden. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Zerstörung von Haut und Augen Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Gefahr 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. 
NW605-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. # reduzierte Abstände: 50 % 5,75 % *,90 % * 
NW606
(Abstand):
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 5 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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