bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Stadium Kultur/Objekt:
von: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Wartezeit:
Gewächshaus: Moschus-Kürbis: 1 Tage
Gewächshaus: Flaschenkürbis: 1 Tage
Gewächshaus: Garten-Kürbis: 1 Tage
Gewächshaus: Riesenkürbis: 1 Tage
Genehmigung §18:
Nein
Maximale Anzahl Behandlungen:
In der Anwendung: 6 In der Kultur/Vegetation: 6 Abstand:
Aufwand:
Pflanzengröße bis 50 cm: 0.2 ml/m² in 50 - 50 ml/m² Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0.3 ml/m² in 75 - 75 ml/m² Pflanzengröße über 125 cm: 0.4 ml/m² in 100 - 100 ml/m²
Mischungspartner:
keine Angaben
Gefahrenhinweise:
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Orangenöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht schwere Augenreizung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter ... zuführen.
Gefahrensymbole:
Signalwörter:
Achtung
Bemerkungen:
Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Hinweis zum Mittelaufwand: Konzentration der Spritzbrühe: 0,4 %
Anwendungsbestimmungen
SE126:
Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS202:
Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1:
Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Auflagen
HE110-1:
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS110-1:
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS206-1:
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HS2101-1:
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
WP732:
Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
Diese Datenbank beinhaltet 1913 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2023-09-06 09:04:43
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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